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- Angelbestimmungen Mitglieder -
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von 2, (Seite 2 siehe Übersichtskarte)
- Für
Vereinsmitglieder Untergruppe „Gute Hoffnung e.V.“ -
Auszug
aus Seeordnung und Versammelungsbeschlüssen
01. Schongebiete in denen nicht geangelt werden darf siehe Blatt 2.
02.
Es darf mit 2 Angeln geangelt werden.
Alle Angeln müssen mit Angelrollen ausgestattet sein.
03. Anfüttern ist grundsätzlich nicht gestattet.
04.
Vom Boot und vom Ponton wird grundsätzlich nur auf Raubfisch
geangelt.
05.
Beim Nachtangeln am Pumpenhaus bitte unnötigen Lärm vermeiden.
06. Schonzeiten
Hecht vom 15.02. bis 30.04.
Zander vom 01.04. bis 31.05.
07. Schonmaße
07.1 Hecht 45 cm
07.2 Zander 50 cm
07.3 Aal 50 cm
07.4 Schleie 28 cm
07.5 Karpfen 35 cm
07.6 Forelle 25 cm
07.7 alle anderen Arten sind frei.
08.
Fangbegrenzung
08.1 Hecht keine
08.2 Zander keine
08.3 Aal keine
08.4 Schleie keine
08.5 Karpfen 2 pro Woche
08.6 Forelle keine
09. Uferbeschädigungen sind zu vermeiden
10. Den Angelplatz bitte sauber halten
11. Schirmzelte, Zelte
und Grillen sind nicht erlaubt
Lünen,
08.01.2009
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Der Vorstand
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